AGB

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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
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für die Bereitstellung von Satellite PV Yield Control & Evaluation (SPYCE) durch die Fa. Meteotest, Fabrikstrasse 14, CH-3012 Bern, Schweiz im folgenden: - Meteotest -

Stand: 23.03.2006

Präambel
(1) Diese AGB regeln die Bedingungen des Anlagenüberwachungssystems SPYCE für die automatische Überwachung von Solaranlagen über das SPYCE Internetportal.
(2) Vertragspartner des Vertrages über die Überwachung von Solaranlagen sind Meteotest einerseits und der Nutzer des SPYCE Internetportals andererseits. Nutzer des SPYCE Internetportals kann eine natürliche oder juristische Person oder eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft sein.
(3) Indem der Nutzer auf dem SPYCE Internetportal ein Jahresabonnement für die Überwachung einer Solaranlage bezahlt, anerkennt er die vorliegenden AGB für sich als verbindlich und der Vertrag über die automatische Überwachung von Solaranlagen über das SPYCE Internetportal kommt zustande.

§ 1 – Nutzungs- und Vertragsgegenstand
(1) Meteotest stellt dem Nutzer via Internet einen durch Name (Nutzer-Kennung) und Passwort geschützten Zugang zu dem von Meteotest unterhaltenen SPYCE Internetportal zur Verfügung. Die Funktionen des SPYCE Internetportals sind auf der Homepage www.spyce.de beschrieben.
(2) Über das SPYCE Internetportal bietet Meteotest dem Nutzer Zugriff zu allen Funktionen von SPYCE an. Meteotest stellt hierfür einen Internetservice gemäss dem allgemein anerkannten Stand der Technik zur Verfügung und gewährleistet eine Verfügbarkeit von mindestens 98%.
(3) Zur Übertragung der Messwerte stellt Meteotest auf dem SPYCE Internetportal eine Liste geeigneter Datenlogger und eine Beschreibung der nötigen Anforderungen an den Datentransfer zur Verfügung.
(4) Meteotest stellt sicher, dass der Nutzer die benötigten Einstellungen und Eingaben selber ausführen kann. Die Eingabe der Anlagendaten oder die Unterstützung bei der Bedienung des Services wird von Meteotest nicht geschuldet.
(5) Von Meteotest vermietete Datenlogger bleiben Eigentum von Meteotest und sind nach Beendigung bzw. Verzicht auf Verlängerung des Mietverhältnisses auf Kosten des Nutzers an Meteotest zurückzusenden.

§ 2 – Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsvereinbarungen
(1) Der Preis besteht aus einer Jahresgebühr für eine Abonnementsperiode. Für jede überwachte Anlage ist ein eigenes Jahresabonnement erforderlich. Die jeweils gültigen Preise in Euro, inklusive allfälliger Mehrwertsteuern, sind auf dem SPYCE Internetportal ersichtlich.
(2) Zwischen Meteotest und deren Vertriebs-Partnern besteht eine gesonderte schriftliche Vergütungsvereinbarung.
(3) Die Dauer der Abonnementsperiode wird auf dem Benutzerkonto des Nutzers im SPYCE Internetportal angezeigt. Der Nutzer wird mindestens 30 Tage vor Ende der laufenden Abonnementsperiode in einem Email aufgefordert, die Zahlung für die nächste Abonnementsperiode vorzunehmen.
(4) Die Jahresgebühren sind für jede angebrochene Abonnementsperiode, in welcher die Solaranlage registriert ist, vollumfänglich geschuldet.

§ 3 – Systemänderungen
(1) Meteotest ist berechtigt, jederzeit technische Änderungen am SPYCE Service vorzunehmen.
(2) Meteotest ist zudem berechtigt, den Betrieb des SPYCE Internetportals für die Durchführung von Änderungen gemäss Absatz 1 im erforderlichen Umfang einzuschränken oder kurzfristig, d. h. für höchstens 24 Stunden pro Jahr, einzustellen.
(3) Meteotest wird sich einsetzen, bei der Durchführung von Änderungen eine Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der vom Nutzer zum Zeitpunkt der Änderung genutzten Software (Browser) und Datenlogger zu erreichen (Rückwärtskompatibilität).

§ 4 – Überwachungs- und Mitteilungspflichten von Meteotest
(1) Meteotest verpflichtet sich, bei umfassenden Systemausfällen oder erheblichen Störungen des SPYCE Internetportals, den Nutzer innerhalb von 48 Stunden nach Erkennen der Störungen zu informieren. Meteotest verpflichtet sich insofern, nach Erkennen einer Störung alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um zumindest eine eingeschränkte Inanspruchnahme der Leistungen gemäss § 1 durch den Nutzer zu ermöglichen.
(2) Meteotest informiert den Nutzer über geplante Änderungen der technischen Rahmenbedingungen, sofern diese Einfluss auf die Leistungen gemäss § 1 haben werden.
(3) Meteotest wird darüber hinaus den Nutzer spätestens 12 Stunden vor Durchführung einer zeitweiligen Einschränkung oder Einstellung des Betriebs des SPYCE Internetportals informieren.

§ 5 – Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Leistungen von Meteotest gemäss § 1 dieser Bedingungen ausschliesslich für den in der Präambel genannten Zweck zu nutzen.
(2) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die in der Datenbank von SPYCE verzeichneten Anlagedaten korrekt sind.
(3) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Messwerte korrekt an den SPYCE Service übermittelt werden und während der gesamten Dauer der Registrierung aktuell, vollständig und richtig gehalten werden. Die Anforderungen an die Datenübermittlung sind auf dem SPYCE Internetportal beschrieben.

§ 6 Kündigung und Zugangssperrung
(1) Meteotest ist berechtigt, gegenüber dem Nutzer auch ohne vorherige Abmahnung das Vertragsverhältnis ausserordentlich fristlos zu beenden und den Zugang zum SPYCE Internetportal unverzüglich zu sperren,
• wenn der Nutzer vorsätzlich einen falschen Namen oder eine falsche Anschrift eingegeben hat.
• wenn der Nutzer Mechanismen, Software oder sonstige Daten in Verbindung mit der Nutzung des SPYCE Internetportal verwendet, die das Funktionieren des SPYCE Internetportal stören oder stören können oder in sonstiger Weise störend in das SPYCE Internetportal eingreifen.
• wenn der Nutzer gegen § 5 Abs. 1 oder gegen § 5 Abs. 2 verstösst.
(2) Wenn der Nutzer die Jahresgebühr nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Abonnementsdauer zahlt, gilt der Vertrag als gekündigt.
(3) Für den Fall der vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Herbeiführung einer ausserordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses ist der Nutzer gegenüber Meteotest zu Schadenersatz verpflichtet.

§ 7 – Haftungsfreistellung
(1) Der Nutzer stellt Meteotest im Innenverhältnis frei von allen Ansprüchen Dritter, die gegenüber Meteotest erhoben werden und auf einer Verletzung der Pflichten des Nutzers beruhen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, Meteotest den durch einen schuldhaften Verstoss entstehenden Schaden einschliesslich etwaiger Folgeschäden zu ersetzen.

§ 8 – Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung von Meteotest wird, sofern es sich nicht um absichtlich oder grob fahrlässig verschuldeten Schaden handelt, ausgeschlossen. Insbesondere haftet Meteotest nicht für Schäden bzw. Leistungsstörungen:
a. die dadurch verursacht oder mitverursacht sind, dass sich der Nutzer oder eine Kontaktperson nicht an die Bedingungen dieser AGB und/oder anderer Vertragsbestandteile hält,
b. die aufgrund von Nutzungsausfällen, Betriebsunterbrechungen, Stromausfall, Störungen wie Hackerattacken, Sabotage, Terrorismus, Vandalismus und Leistungsschwankungen etc. im Zusammenhang mit Telekommunikationsnetzen und/oder dem Internet und/oder im Zusammenhang mit durch den Nutzer und Dritte zur Nutzung des Internets eingesetzten Programmen verursacht werden,
c. bei denen es sich um indirekte, mittelbare oder Folgeschäden handelt, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter,
d.  im Zusammenhang mit der Befolgung eines Expertenentscheides des Streitbeilegungsverfahrens, unabhängig davon, ob es sich um eine vertragsrechtliche Klage, Klage wegen unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder um eine anderweitige Klage handelt; dies gilt auch dann, wenn Meteotest über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Meteotest behält sich die Einrede der Mitverantwortung des Geschädigten in jedem Fall vor. Eine allfällige Schadenersatzpflicht von Meteotest, ihren Mitarbeitern, ihren Organen und allfällig von Meteotest beigezogenen Dritten ist, soweit gesetzlich zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund, in jedem Fall beschränkt auf einen Höchstbetrag von CHF 500.– pro Schadensereignis.
(2) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Meteotest und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen.

§ 9 – Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle Erkenntnisse und Informationen einschliesslich der Konditionen dieser Bedingungen oder eines schriftlichen Vertrages, die sie anlässlich der Vertragsanbahnung oder des Vertragsabschlusses oder der Vertragsdurchführung erlangen oder erlangt haben, vertraulich zu behandeln und hierüber Stillschweigen gegenüber Nichtberechtigten zu bewahren. Dies gilt insbesondere für die von Meteotest benannten Zugangsdaten, Email- und IP-Adressen und Passwörter.
(2) Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, Informationen über das SPYCE Internetportal, die dafür eingesetzte Technologie oder dessen technischen Aufbau und alle damit zusammenhängenden Informationen, sowie die von Meteotest bekannt gegebene Zugangskennung (Mail, Passwort) streng geheim zu halten und diese nicht an Nichtberechtigte weiterzugeben oder diese Nichtberechtigten zugänglich zu machen. Für den Fall der Verletzung der Verpflichtung nach Satz 1 dieses Absatzes schuldet der Nutzer Meteotest eine Vertragsstrafe i.H.v. CHF 1.000,00 (i. W.: Schweizer Franken Eintausend) für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Von der Vertragsstrafe werden weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche von Meteotest nicht berührt.
(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Allgemeinheit vor der Erlangung durch den Nutzer zugänglich waren oder dieser ohne Verschulden des Nutzers zugänglich wurden.

§ 10 – Datenschutz
(1) Meteotest beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Nutzerdaten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Der Nutzer erklärt, dass er Inhaber der Rechte an den Messdaten oder Verfügungsberichtigter der Rechte an den Messdaten ist.
(3) Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Meteotest die Messdaten der Anlage speichern, verarbeiten und in anonymer Form nutzen darf, soweit dies für Zwecke der Meteotest, nämlich Beratung, Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der von Meteotest erbrachten Dienste erforderlich ist.
(4) Ein Zugang zu individuellen Messdaten ohne die Eingabe von Nutzerkennung und Passwort erfolgt nur dann, wenn der Nutzer bei der Einrichtung der Anlage diesen freigibt.
(5) Der Nutzer ist ferner ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Messdaten erst auf seinen ausdrücklichen schriftlichen Wunsch gelöscht werden, frühestens jedoch 10 Jahre nach der jeweiligen Dateneingabe. Im Fall der Vertragsbeendigung behält sich Meteotest vor, die Mess- und Nutzerdaten  nach Ablauf von 2 Jahren zu löschen.

§ 11 – Sonstige Bestimmungen
(1) Meteotest ist jederzeit berechtigt, die AGB und die Preise zur Nutzung des SPYCE Internetportals zu ändern. Die Vertragsänderungen treten auf ein auf dem SPYCE Internetportal publiziertes Datum mit den gegebenenfalls notwendigen Übergangsbestimmungen in Kraft. Die Vertragsbestandteile sind auf dem SPYCE Internetportal dauerhaft verfügbar. Die Vertragsänderung erfolgt durch Publikation auf dem SPYCE Internetportal. Die Publikation wird als hinreichende Bekanntgabe vereinbart.
(2) Sofern eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedungen unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eventuelle Regelungslücken.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht vereinbart.